Hinweise für den Schließfachnutzer
Doppelte Sicherheit im Schließfach
Sie haben Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere oder Erinnerungsstücke, Urkunden und andere Gegenstände, die für Sie von Bedeutung sind, in einem Schließfach Ihrer Bank deponiert. Im Tresor sind diese Sachen weitaus sicherer aufbewahrt als in Ihrer Wohnung. Dennoch kann – bei allen Sicherungsvorkehrungen – auch in einem Geldinstitut ein Schaden nicht gänzlich ausgeschlossen werden, z. B. durch Raub oder Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungs- oder Hochwasser. Für diesen Fall haben Sie den Inhalt Ihres Schließfachs versichert.
Richtige Versicherungssumme
Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Diese soll ausreichen, um die durch ein versichertes Schadenereignis vernichteten, beschädigten oder abhandengekommenen Sachen wieder anschaffen oder wiederherstellen zu können. Soweit der Wiederbeschaffungswert im Einzelfall nicht mittels vorhandener Unterlagen und Belege zu bestimmen ist, sollte er wenigstens überschlägig geschätzt werden. Liebhaberwerte können nicht entschädigt werden und sind daher bei der Bemessung der Versicherungssumme nicht zu berücksichtigen. Berücksichtigen Sie jedoch auch die Preisentwicklung, die sich seit dem Anschaffungsjahr ergeben hat. Verschiedene Wertsachen, wie Schmuck oder Edelmetalle, unterliegen auch kurzfristig relativ starken Preisschwankungen. Denken Sie daran, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Hinweise zu Ihrer Hausratversicherung
Sollten Sie Sachen, z. B. Schmuckstücke, die sich in der Regel im Schließfach befinden, zeitweilig auch zu Hause aufbewahren, etwa vor und nach dem Gebrauch, so ist deren Wert in der Versicherungssumme der Hausratversicherung zu berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung, wenn gerade an diesen Tagen zu Hause ein Schaden, z. B. ein Einbruch während der Tageszeit, eintreten sollte.
Hinweise für die Schadenregulierung
Für den Fall eines Schadens an Ihrem Schließfachinhalt sollten Sie die Höhe des Verlusts glaubhaft machen können.
1. Erstellen Sie bitte unverzüglich eine Aufstellung der vernichteten, beschädigten oder abhandengekommenen Sachen und schicken Sie diese an die R+V. Fügen Sie, soweit irgend möglich, folgende Unterlagen bei:
- Angaben über den Wert der Sachen am Schadentag oder zum Zeitpunkt der Anschaffung. Dies können Rechnungen, Zertifikate, Kaufbescheinigungen, z. B. eines Juweliers bei Schmuck oder der Bank bei Münzen sein.
- Expertisen bei hohen Einzelwerten, z. B. bei Schmucksachen.
- Genaue Beschreibungen und Fotografien der Wertsachen, insbesondere bei Schmuck, gegebenenfalls auch die Angabe des Gewichtes.
- Bei Verlust von Bargeld Kontoauszüge, die den Tag der Abhebung und Einlagerung dokumentieren, Zugangsprotokoll zum Schließfach mit Dokumentation der Entnahmen/zusätzlichen Einlagerungen, Zeugenberichte.
2. Melden Sie bitte unbedingt den Schaden sofort auch der Polizei und senden Sie ihr eine gleichlautende Schadenaufstellung zu, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei auch um eine Obliegenheit im Schadenfall handelt.
Damit Sie in einem Schadenfall die notwendigen Angaben machen können, empfehlen wir Ihnen, bereits bei Belegung des Schließfachs die entsprechenden Unterlagen zusammenzustellen. Hierfür ist eine Wertaufstellung als Hilfe beigefügt. Dieser Bogen ist nur für Sie bestimmt. Bewahren Sie ihn getrennt von den Wertsachen auf.
Zusätzlich ist die Erstellung eines Protokolls, in dem Sie die Einlagerung oder Entnahmen der Werte oder Gegenstände dokumentieren, hilfreich. Bei Begleitung durch einen Dritten, der im Schadenfall als Zeuge dienen soll, sollte dieser mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum im Protokoll aufgeführt werden und entsprechende Dokumentation gegenzeichnen. Dies ist insbesondere bei der Einlagerung von Bargeld zu empfehlen.